Der Religionsunterricht ist gemäß Art.7 Absatz 3 Satz 1 GG i.d.R. in den öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach. In Berlin jedoch gilt die „Bremer Klausel“, d.h. der Religionsunterricht ist nur ein freiwilliges Unterrichtsangebot der Kirchen und hat den Charakter eines Wahlfaches.
Überlegung nach alternativen Modellen im Rahmen des von Kirchen und Religionsgesellschaften verantworteten Religionsunterrichts führten im Jahr 2019 zur Initiierung des Pilotprojekts „Kulturelles und Religiöses Lernen“ am Inklusiven Campus Spandau. Das Projekt wird in Kooperation mit der evangelischen und katholischen Kirche durchgeführt.
Das gesamte Konzept finden Sie hier.