Das Schulprogramm spiegelt unsere gesamte schulische Arbeit wieder und setzt sich aus vielen separaten Bausteinen zusammen. Die einzelnen Schulkonzepte werden auf dieser Seite dargestellt.
Zur Aufgaben- und Organisationsstruktur des Inklusiven Campus Spandau wird in jedem Schuljahr ein erweiterter Geschäftsverteilungsplan in Form eines Organigramms erstellt.
In der Hausordnung sind grundlegende Regeln für das gemeinsame Lernen der Schüler*innen aber auch das Zusammenarbeiten von Eltern und pädagogischem Personal festgeschrieben.
Die Hausordnung wird allen Familien bei Aufnahme ihres Kindes sowie den Mitgliedern des pädagogischen Personals vorgelegt. Sie muss akzeptiert und unterschrieben werden. In ihrer jetzigen Form wurde die Hausordnung im Januar 2019 von der Schulkonferenz verabschiedet.
Im Schuljahr 2018-19 wurde das Aufsichtskonzept erarbeitet und verabschiedet. Die Aufsichtsführung ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und gehört zu den elementaren Dienstpflichten. Die Aufsichtspflicht trägt dazu bei, Schüler*innen altersangemessen zur Selbstständigkeit und Verantwortung zu erziehen. Aufsichtsführung umfasst alle Vorkehrungen, Anordnungen und andere Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Schüler*innen vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass andere Personen durch sie Schaden erleiden.
Der Inklusive Campus Spandau verabschiedete im Schuljahr 2018-19 das Vertretungskonzept.
Dem Inklusiven Campus ist es besonders wichtig, dass der Unterrichtsausfall möglichst gering bleibt und die Qualität des Vertretungsunterrichts so hoch wie möglich gehalten wird. Außerdem ist es wichtig, Transparenz, Berechenbarkeit, Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und geeignete Strukturen für den Vertretungsunterricht zu schaffen.
Das Konzept Grundsätze der Leistungsbewertung dient der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Sicherung eines einheitlichen Vorgehens bei der Bewertung von Schülerleistungen.
Im Kommunikationskonzept sind alle Regeln und Grundsätze der internen und externen Kommunikation sowie der Kommunikationswege und -mittel beschrieben und festgelegt. Das Kommunikationskonzept wurde im Schuljahr 2019/20 von der Schulkonferenz beschlossen.
Um ein einheitliches Vorgehen für das gemeinsame Mittagessen zu gewährleisten, hat die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz und unter Zustimmung der Gesamtelternkonferenz sowie der Gesamtschülervertretung Regeln für die Esseneinnahme beschlossen.
Die Schüler*innen leben heute in einer Welt, die in vielen Bereichen weitgehend von digitalen Medien bestimmt wird. Diese Entwicklung stellt das Bildungssystem vor enorme Herausforderungen. Schulische Bildung muss den Schüler*innen Kompetenzen im bewussten und kreativen Umgang mit Medien und der kritischen Auseinandersetzung mit diesen vermitteln. Dafür benötigt die Schule eine entsprechende Ausstattung mit digitalen Medien sowie kompetente und innovative Kooperationspartner und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten für das pädagogische Personal.
Ein sogenannter Schulhund ist ein Hund, der Rahmen der Tiergestützten Pädagogik im Schulalltag zum Einsatz kommt. Er begleitet eine Lehrkraft regelmäßig im Unterricht. Im Schulhundkonzept wird ausführlich erläutert, was ein Schulhund bewirken kann, welche Regeln es für den Einsatz gibt und welche Bedingungen in der Schule geschaffen werden müssen.
In diesem Konzept werden die Verfahrensweisen der sonderpädagogischen Kleinklasse Löwenklasse (siehe auch 3.6.3) dargelegt. Es ist genau beschrieben, nach welchen Kriterien die Aufnahme erfolgt, nach welchem Konzept gearbeitet wird, wie der Tagesablauf strukturiert ist, wie die Maßnahme beendet wird und wie eine vollständige Wiedereingliederung in die Stammklasse gut gelingen kann.
In diesem Konzept werden die Verfahrensweisen in der sonderpädagogischen Kleinklasse Kleinstklasse (siehe auch 3.6.3) festgeschrieben. Dies betrifft die Kriterien der Aufnahme, der inhaltlichen Arbeitsweise und der Tagesablaufstruktur. Zudem ist festgelegt, wie die Maßnahme beendet wird und eine vollständige Wiedereingliederung in die Stammklasse gut gelingen kann.
Im Raumkonzept wird die aktuelle Raumsituation am Inklusiven Campus Spandau analysiert, werden Bedarfsprogramme verglichen und anhand der Kapazitätsplanung sowie der darauf basierenden Raumbedarfsermittlung Lösungsvorschläge erarbeitet.
Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aus verschiedenen Klassen werden stundenweise gemeinsam unterrichtet. So ist es möglich, noch einmal ganz gezielt und individuell auf Lerninhalte einzugehen und diese über einen längeren Zeitraum zu verfolgen. Im Konzept werden alle Fragen der Organisation und der inhaltlichen Schwerpunkte festgelegt. (siehe Abschnitt 3.7.3)
Ein besonders wichtiger, alle Fächer betreffender Aspekt der schulischen Bildung ist die Sprachförderung. Nicht nur ein großer Teil der Schüler*innen mit Migrationshintergrund sondern auch einige Kinder, die einsprachig Deutsch aufgewachsen sind, bedürfen der Sprachförderung. Eine flexible und sichere Sprachkompetenz ist nicht nur entscheidend für den erfolgreichen Besuch der Schule, sondern auch für die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur. So wird eine durchgängige Sprachförderung in allen Fächern umgesetzt. Die Schüler*innen sollen von der Alltagssprache hin zur Beherrschung der Bildungssprache geführt werden. Dies soll vor allem mit dem Entwicklungsschwerpunkt Operatoren und mit einem festgeschriebenen Fachwortschatz zu jedem Thema im schulinternen Curriculum realisiert werden.
Das Schulgesetz für das Land Berlin verpflichtet Lehrkräfte zur Fortbildung, wobei der schulinternen Fortbildung deutlich der Vorrang gegeben wird. Fortbildungen sind ein wichtiger Bestandteil der Schulentwicklung. Sie zielen auf die Personalentwicklung, die Unterrichtsentwicklung und die Organisationsentwicklung ab.
Hausaufgaben gehören zum pädagogischen Konzept des Inklusiven Campus Spandau. Sie ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler*innen. Mit ihnen wird das im Unterricht erworbene Wissen geübt, gesichert und angewendet und die erlangten Kompetenzen gefestigt.
Die Lehrküchen haben sowohl für den Unterricht der Schülerschaft am Förderzentrum als auch für die Schülerin*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung für den lebenspraktischen Unterricht eine große Bedeutung. Im Küchenkonzept werden Festlegungen zur Nutzung getroffen.
In Schulen befinden sich viele Personen auf engem Raum. Dadurch können sich unter Umständen Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz) verfolgt den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Aus dem Gesetz ergibt sich auch für die Schule die Verpflichtung, einen Hygieneplan zu erstellen.
Im Konzept zur LRS-Förderung wird das einheitliche schulinterne Vorgehen zur Diagnostik von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und Möglichkeiten der Förderung festgeschrieben.
Schule ist ein Ort an dem viele Kinder auf engem Raum zusammen lernen, spielen und viel Zeit miteinander verbringen. Konflikte lassen sich im Schulalltag nicht immer vermeiden.
Somit ist es wichtig, soziales Lernen auf vielen Ebenen anzubieten, so dass die Schüler*innen lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. Sie müssen Kenntnis von gewaltfreien Konfliktlösestrategien erhalten und deren Anwendung üben. Im Konzept zur Gewaltprävention legt die Schule ein einheitliches Vorgehen bei Gewaltvorfällen und Krisensituation fest und beschreibt einen Maßnahmenkatalog zur Gewaltprävention.
Alle Schüler*innen haben ein Recht auf Bildung, welches eng mit der Pflicht zum regelmäßigen Schulbesuch verbunden ist.
In manchen Fällen gibt es persönliche Gründe und Sorgen, welche die Kinder am Lernen hindern können. So ist es ist zuweilen zu beobachten, dass Kinder sich zurückziehen, in sich gekehrt wirken, häufig krank sind, verspätet zum Unterricht kommen oder an manchen Tagen sogar unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hier gilt es schnell, einheitlich und angemessen zu handeln.
Auch der Schulgarten hat für die Schüler*innen des Förderzentrums sowie auch für die Schüler*innen der Grundschule eine besondere Bedeutung. Im Schulgartenkonzept werden Festlegungen zur Nutzung getroffen.
Hier werden innerschulische Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festgelegt.
Evaluation dient der Selbstvergewisserung über das eigene Handeln. Es ist ein Instrument der Selbststeuerung und der Rechenschaftslegung nach innen und außen. An der Berliner Schule ist die kontinuierliche Evaluation ein fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung und ist gesetzlich verankert.